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Viehverkehrsverordnung – ViehVerkV

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1(Fundstelle: BGBl. I 2020, 1203 – 1204)



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für Schafe für Ziegen


A. Angaben zum Betrieb
Name: Nutzungsart:
Anschrift: Zucht
Milch
Mast
Gesamtanzahl am 1. Januar …
Registriernummer nach § 15 oder
§ 26 Absatz 2:
Schafe: Ziegen:

B. Angaben zum Verbringen von Schafen und Ziegen
Lfd. Nr. Datum des Zugangs oder des Abgangs Zugang Abgang Kennzeichen
des Tieres oder der Tiere
Anzahl Bemerkungen
Name und Anschrift oder
Registriernummer des
vorherigen Tierhalters
Name und Anschrift oder
Registriernummer des
Übernehmers
Name und Anschrift oder Registriernummer
des Transportunternehmers, Kfz-Kennzeichen des Transportmittels

C. Angaben zu im Betrieb geborenen und/oder verendeten Schafen und Ziegen
Lfd. Nr. Kennzeichen
des Tieres
Geburtsjahr Datum der
Kennzeichnung
Rasse Genotyp,
soweit bekannt
Tod
(Monat und Jahr)
Ersatzkennzeichen Bemerkungen



D. Angaben im Fall der Überprüfung
Datum der Überprüfung:

Zuständige Behörde



Unterschrift des Vertreters
der zuständigen Behörde





Neugefasst durch Bek. v. 26.5.2020 I 1170
Seite zuletzt aktualisiert am 23. Januar '26